Bedingungen für die gTLD-Registrierung
- Vereinbarung über die Registrierung einer gTLD
- Spezifikation der Vorteile und Pflichten der Registranten
- Informationen zur Ausbildung des Registranten
Bedingungen für die ccTLD-Registrierung
ICANN-Richtlinien, die wir befolgen
- Einheitliche Politik zur Beilegung von Domain-Namen-Streitigkeiten
- Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Übertragung von Registrierstellen
- Übertragungen von Domänennamen
- Whois-Daten-Erinnerungspolitik
- Vorläufige Spezifikation für gTLD-Registrierungsdaten
- Einheitliches Rapid Suspension System
Richtlinie zur Wiederherstellung abgelaufener Registrierungen
Auf der Grundlage der Bestimmungen in der Richtlinie zur Wiederherstellung abgelaufener Registrierungen
Bevor ein Domain-Name abläuft, sendet der Provider (WEDOS Internet, a.s.) dem Kunden (Domain-Namen-Inhaber) mindestens 3 Benachrichtigungen, um ihn vor dem Ablauf des Domain-Namens zu warnen:
- Kündigung - 30 Tage vor dem Ablaufdatum zusammen mit einer zugesandten Zahlungsaufforderung für die Erneuerung gemäß der gültigen Preisliste der Domains des Providers.
- Kündigung - 1 Woche vor Ablauf der Frist
- Benachrichtigung - 5 Tage nach Ablauf des Domänennamens zusammen mit den Zahlungsanweisungen
Wenn Sie Ihren Domänennamen nicht rechtzeitig erneuern konnten, beachten Sie bitte, dass der Provider die folgenden Grundsätze beachtet:
- 8 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname aus dem DNS entfernt, aber es ist immer noch möglich, ihn zu verlängern
- 30 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname gelöscht, kann aber gegen eine spezielle Verlängerungsgebühr verlängert werden
- 60 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname widerrufen und kann nicht verlängert werden.
- 65 Tage nach dem Verfallsdatum wird der Domänenname nach dem Zufallsprinzip für eine neue Registrierung freigegeben.
Für die Verlängerung einer Domain ist eine Verlängerungsgebühr gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten.
Diese Regeln gelten nur für Domains, für die der Anbieter ein direkter Domain-Registrar ist und die Registrierung nicht durch einen anderen Registrar vermittelt wird.
Grundsätze für die Entgegennahme, Bearbeitung und Überwachung von Streitfällen
Tickets für die Beilegung von Streitigkeiten über gTLD-Domänennamen können über erstellt werden:
- Das Kontaktformular für die Domainabteilung: domains@wedos.com
- Kontakt für Registrierstellenmissbrauch Telefon: +420 380999333
Grundsätze:
- WEDOS Internet, a.s. akzeptiert nur E-Mail-Korrespondenz oder Telefonanrufe im Zusammenhang mit der Beilegung von Streitigkeiten über Domänennamen und nur von einer gültigen und zuverlässigen Quelle nach eigenem Ermessen.
- Der gemeldete Streitfall wird von den Mitgliedern der Domänenabteilung geprüft, die dann entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
- Die Domänenabteilung leitet das Streitbeilegungsverfahren ein und koordiniert anschließend die gesamte Kommunikation.
- Falls erforderlich, wird sich die Domänenabteilung mit dem Domäneninhaber in Verbindung setzen, um zusätzliche Informationen zu erhalten.
- Die Domänenabteilung wird den Inhaber des Domänennamens weiter beobachten, um zu sehen, ob der gemeldete Streitfall beigelegt wurde.
- WEDOS Internet, a.s. wird mit dem Register (oder einer anderen befugten Stelle) in vollem Umfang zusammenarbeiten, wenn es notwendig ist, einen Domainnamen auszusetzen oder zu widerrufen.
- Sobald der gemeldete Streitfall beigelegt ist, sendet die Domänenabteilung Informationen an alle interessierten Parteien. Darüber hinaus werden alle Mitteilungen über den gemeldeten Streitfall gemäß Abschnitt 3.18.3 der ICANN RAA 2013 mindestens zwei Jahre aufbewahrt.
- Bitte beachten Sie, dass wir nicht befugt sind, Domänennamen zu sperren/löschen/übertragen/etc. ohne eine entsprechende Mitteilung des Registers. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Domänennamen sollten an das zuständige Register gerichtet werden, das bei weiteren Maßnahmen mit uns zusammenarbeiten wird.
- Bei Streitigkeiten über Marken und Domänennamen beachten Sie bitte, dass wir nicht befugt sind, Domänennamen zu sperren/löschen/übertragen/etc., ohne eine entsprechende Mitteilung des Registers zu erhalten.
- Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir nicht befugt sind, DNS (Websites/Server/etc) zu sperren, wenn wir nicht direkt vom Gericht/Polizei/Register dazu aufgefordert werden. Derartige Maßnahmen sollten mit unterzeichneten Kopien solcher Entscheidungen in englischer Sprache einhergehen (für Behörden außerhalb der Tschechischen Republik).
- Wir können DNS nur dann blockieren, wenn Malware, Botnets, Phishing, Pharming und Spam (wenn Spam als Zustellungsmechanismus für eine der anderen vier Arten von DNS-Missbrauch verwendet wird) von dem registrierten Domainnamen aus nachgewiesen werden. Wir sind auch berechtigt, DNS oder andere WEDOS-Dienste im Falle von Verstößen gegen die Bedingungen und Regeln zu sperren.