Regeln für die Erneuerung von Domänen
auf der Grundlage der Bestimmungen in der Richtlinie zur Wiedererlangung abgelaufener Registrierungen
Vor dem Ablauf des Domainnamens schickt der Betreiber (WEDOS Internet, a.s.) dem Kunden (Inhaber des Domainnamens) mindestens 3 Benachrichtigungen über den Ablauf des Domainnamens:
- Kündigung - 30 Tage vor Ablauf zusammen mit der zugesandten Aufforderung zur Zahlung für die Verlängerung gemäß der gültigen Preisliste für Domains des Betreibers.
- Kündigung - 7 Tage vor Ablauf der Frist.
- Benachrichtigung - 5 Tage nach Ablauf des Domänennamens zusammen mit den Zahlungsanweisungen
Wenn Sie Ihren Domänennamen nicht rechtzeitig erneuert haben, beachten Sie bitte, dass der Betreiber sich an die folgenden Richtlinien hält:
- 8 Tage nach Ablauf der Gültigkeit der Domäne wird der Domänenname aus dem DNS gelöscht, kann aber immer noch verlängert werden.
- 30 Tage nach Ablauf der Domain wird der Domainname gelöscht, kann aber gegen eine spezielle Verlängerungsgebühr verlängert werden
- 60 Tage nach Ablauf des Domainnamens wird dieser gekündigt und kann nicht verlängert werden.
- 65 Tage nach dem Verfallsdatum wird der Domänenname nach dem Zufallsprinzip für eine neue Registrierung freigegeben.
Die Verlängerung einer Domain bedeutet die Zahlung der Verlängerungsgebühr, gemäß der aktuellen Preisliste: https: //www.vedos.cz/domeny/doplnkove-sluzby
Diese Regeln gelten nur für Domänen, bei denen der Betreiber der direkte Domänenregistrator ist und die Registrierungen nicht durch einen anderen Registrator vermittelt werden.